Standesamt Braunsbedra

Anschrift

Standesamt Braunsbedra
Markt 1
06242 Braunsbedra


Mail:
standesamt@braunsbedra.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Braunsbedra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 46 33) 4 01 18
E-Mail: standesamt@braunsbedra.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Braunsbedra.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Braunsbedra

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine anerkannte, überwiegend gesetzlich zugestandene, belegte Form einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Braunsbedra anmelden und die dazu erforderlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Braunsbedra erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht in Braunsbedra sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Braunsbedra. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Braunsbedra angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Dokumente vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andere Belege relevant sein! Das Trauamt in Braunsbedra beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Braunsbedra

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saalekreis

    Höhe
    104 m ü. NHN

    Fläche
    74,32 km2

    Einwohner
    10.432 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    140 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SK, MER, MQ, QFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 88 065

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Braunsbedra

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Braunsbedra.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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