Standesamt Braunsbedra
Anschrift
Standesamt Braunsbedra
Markt 1
06242 Braunsbedra
Mail: standesamt@braunsbedra.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Braunsbedra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 46 33) 4 01 18
E-Mail: standesamt@braunsbedra.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Braunsbedra.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Braunsbedra
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Braunsbedra geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Braunsbedra eine Geburtsurkunde beantragen.
Anbei einige wenige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Braunsbedra die Urkunde aus. Es gibt diverse Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Braunsbedra eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Braunsbedra
Definition
Eine Hochzeit bildet eine begründete, weitgehend legitim erlaubte, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Braunsbedra erklären und die dafür unerlässlichen Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig im Braunsbedra antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Amt in Braunsbedra informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Braunsbedra zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Braunsbedra
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Saalekreis
Höhe
104 m ü. NHN
Fläche
74,32 km2
Einwohner
10.432 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
140 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SK, MER, MQ, QFT
Gemeindeschlüssel
15 0 88 065
Wegweiser:
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