Standesamt Gleina
Anschrift
Standesamt Gleina
Markt 1
06632 Freyburg (Unstrut)
Mail: standesamt@freyburg-info.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gleina vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@freyburg-info.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gleina.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gleina
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Gleina ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gleina geboren sind.
Hier einige ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Gleina die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird zu vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Gleina eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gleina
Definition
Eine Verehelichung verdeutlicht eine anerkannte, vorwiegend gesetzlich zulässige, verankerte Form einer Beziehung beider Menschen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Gleina erklären und die hierbei notwendigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Gleina erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Gleina stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gleina zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Gleina
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Burgenlandkreis
Höhe
110 m ü. NHN
Fläche
46,56 km2
Einwohner
4563 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
98 Einwohner je km2
Postleitzahl
6632
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ
Gemeindeschlüssel
15 0 84 135
Wegweiser:
Startseite » Sachsen-Anhalt » Standesamt Gleina
Weitere Standesämter in Sachsen-Anhalt:
News aus Gleina
- Würdigung für einen Dauerbrenner: Welchen besonderen Ehrentitel Gerd Blankenburg jetzt trägt - Mitteldeutsche Zeitung
- Unfall auf B80 zwischen Freyburg und Gleina: Bergung beendet - Volksstimme
- Radfahrer kracht gegen Auto: Mann schwer verletzt - Rettungshubschrauber im Einsatz - Volksstimme
- Neue Ausstellung: Gemeinschaftskunstwerke auf Schloss Gleina - MDR
- Bikerin prallt nahe Gleina mit Auto zusammen, zwei Pkw stoßen auf B 176 bei Laucha zusammen - Mitteldeutsche Zeitung
- Ausstellung im Burgenlandkreis: Schloss Gleina: Kunst und Vergänglichkeit - Mitteldeutsche Zeitung