Standesamt Gleina

Anschrift

Standesamt Gleina
Markt 1
06632 Freyburg (Unstrut)


Mail:
standesamt@freyburg-info.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gleina vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@freyburg-info.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gleina.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gleina

Definition

Eine Ehe bestimmt eine behördliche, meistenteils zulässig geregelte, belegte Erklärung eines Verbunds mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Gleina erklären und die hierfür unerlässlichen Nachweise. holen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Gleina vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er die andere Person schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Registration der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden bei der Behörde in Gleina. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Gleina angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Bescheinigungen zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Gleina klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gleina zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Gleina

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    110 m ü. NHN

    Fläche
    46,56 km2

    Einwohner
    4563 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    98 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6632

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 135

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gleina

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