Standesamt Egeln

Anschrift

Standesamt Egeln
Markt 18
39435 Egeln


Mail:
standesamt@egeln.info

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Egeln vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@egeln.info

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Egeln.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Egeln

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine anerkannte, überwiegend juristisch zulässige, gestärkte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Egeln einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Egeln erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Egeln. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Egeln angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Egeln klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Egeln

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    70 m ü. NHN

    Fläche
    29,23 km2

    Einwohner
    3176 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    109 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39435

    Vorwahl
    39268

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 075

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Egeln

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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