Standesamt Meineweh

Anschrift

Standesamt Meineweh
Naumburger Str. 33
06721 Osterfeld


Mail:
standesamt@vgem-wethautal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Meineweh vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 44 22) 4 14 41
E-Mail: standesamt@vgem-wethautal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Meineweh.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Meineweh

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, meistenteils rechtens erlaubte, gefestigte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Meineweh einleiten und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Meineweh antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Meineweh antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Meineweh. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Meineweh gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Amt in Meineweh informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Meineweh schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Meineweh

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    250 m ü. NHN

    Fläche
    27,61 km2

    Einwohner
    2407 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    87 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6721

    Vorwahl
    34422

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 375

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Meineweh

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