Standesamt An der Poststraße

Anschrift

Standesamt An der Poststraße
Bahnhofstraße 2a
06647 Bad Bibra


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt An der Poststraße vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt An der Poststraße.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt An der Poststraße

Definition

Eine Ehe benennt eine erklärte, gewöhnlich juristisch zulässige, untermauerte Begründung eines Verbunds zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Standesamt An der Poststraße aufnehmen und die hierfür erforderlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig im An der Poststraße vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in An der Poststraße antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu viele Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in An der Poststraße. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in An der Poststraße gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Urkunden vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Trauamt in An der Poststraße beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt An der Poststraße zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    An der Poststraße

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    152 m ü. NHN

    Fläche
    49,77 km2

    Einwohner
    2644 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    53 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6647

    Vorwahl
    34465

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 015

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    An der Poststraße

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bad Bibra.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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