Standesamt Sülzetal

Anschrift

Standesamt Sülzetal
Alte Dorfstraße 26
39171 Sülzetal OT Osterweddingen


Mail:
standesamt@suelzetal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sülzetal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@suelzetal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sülzetal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sülzetal

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, vorwiegend gesetzlich zulässige, belegte Form einer Bindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Sülzetal aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Standesamt Sülzetal erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Sülzetal sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares bei der Behörde in Sülzetal. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Sülzetal gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andere Belege wichtig sein! Das Trauamt in Sülzetal ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sülzetal zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Sülzetal

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sülzetal

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Sülzetal OT Osterweddingen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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