Standesamt Altmärkische Höhe

Anschrift

Standesamt Altmärkische Höhe
Große Brüderstraße 1
39615 Hansestadt Seehausen (Altmark)


Mail:
standesamt@altmaerkische-hoehe.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altmärkische Höhe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altmaerkische-hoehe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altmärkische Höhe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Altmärkische Höhe

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine behördliche, überwiegend rechtlich rechtmäßige, gestärkte Erklärung eines Verbunds von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Altmärkische Höhe einleiten und die dafür notwendigen Papiere besorgen. Generell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Altmärkische Höhe vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten bei der Behörde in Altmärkische Höhe. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Altmärkische Höhe angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Altmärkische Höhe klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Altmärkische Höhe zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Altmärkische Höhe

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Altmärkische Höhe

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hansestadt Seehausen (Altmark).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Altmärkische Höhe auf Wikipedia.

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