Standesamt Osternienburger Land

Anschrift

Standesamt Osternienburger Land
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land OT Osternienburg


Mail:
standesamt@osternienburger-land.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osternienburger Land vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@osternienburger-land.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osternienburger Land.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Osternienburger Land

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine bewiesene, meistens gesetzlich zulässige, gefestigte Erklärung einer Beziehung von paarigen Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Osternienburger Land anmelden und die hierbei notwendigen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Osternienburger Land auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Osternienburger Land sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Osternienburger Land . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Osternienburger Land gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Amt in Osternienburger Land ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Osternienburger Land zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Osternienburger Land

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Osternienburger Land

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Osternienburger Land OT Osternienburg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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