Standesamt Osternienburger Land

Anschrift

Standesamt Osternienburger Land
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land OT Osternienburg


Mail:
standesamt@osternienburger-land.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osternienburger Land vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@osternienburger-land.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osternienburger Land.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Osternienburger Land

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Osternienburger Landgeboren wurden, beim Standesamt Osternienburger Land beantragt werden.

Im Folgenden sind mehrere grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Osternienburger Land die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Formen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird für vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Osternienburger Land eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Osternienburger Land

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine amtliche, überwiegend legitim erlaubte, belegte Erklärung einer Vereinigung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Osternienburger Land aufnehmen und die hierbei wichtigen Papiere erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig im Osternienburger Land antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Osternienburger Land antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Standesamt in Osternienburger Land ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Osternienburger Land zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Osternienburger Land

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

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