Standesamt Osternienburger Land
Anschrift
Standesamt Osternienburger Land
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land OT Osternienburg
Mail: standesamt@osternienburger-land.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osternienburger Land vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@osternienburger-land.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osternienburger Land.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Osternienburger Land
Definition
Beschreibung
Die Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Osternienburger Land anmelden und die hierbei notwendigen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Osternienburger Land auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Osternienburger Land sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Amt in Osternienburger Land ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Osternienburger Land
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Osternienburger Land
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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