Standesamt Finne
Anschrift
Standesamt Finne
Bahnhofstraße 2a
06647 Bad Bibra
Mail: standesamt@
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Finne vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Finne.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Finne
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Finne einleiten und die hierfür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Finne vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Finne sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Finne berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Finne
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Burgenlandkreis
Höhe
152 m ü. NHN
Fläche
49,77 km2
Einwohner
2644 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
53 Einwohner je km2
Postleitzahl
6647
Vorwahl
34465
KFZ Kennzeichen
BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ
Gemeindeschlüssel
15 0 84 015
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Finne
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Stadtgeschichte
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