Standesamt Sandersdorf-Brehna
Anschrift
Standesamt Sandersdorf-Brehna
Bahnhofstr. 2
06792 Sandersdorf-Brehna
Mail: info@sandersdorf-brehna.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sandersdorf-Brehna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 34 93) 8 01 33
E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sandersdorf-Brehna.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Sandersdorf-Brehna
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Sandersdorf-Brehna erklären und die dafür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Sandersdorf-Brehna auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Sandersdorf-Brehna klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Sandersdorf-Brehna
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Anhalt-Bitterfeld
Höhe
90 m ü. NHN
Fläche
81,84 km2
Einwohner
14.302 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
175 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE
Gemeindeschlüssel
15 0 82 340
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Sandersdorf-Brehna
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Sandersdorf-Brehna.
Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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