Standesamt Sandersdorf-Brehna

Anschrift

Standesamt Sandersdorf-Brehna
Bahnhofstr. 2
06792 Sandersdorf-Brehna


Mail:
info@sandersdorf-brehna.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sandersdorf-Brehna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 93) 8 01 33
E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sandersdorf-Brehna.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sandersdorf-Brehna

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Sandersdorf-Brehnageboren wurden, beim Standesamt Sandersdorf-Brehna beantragt werden.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Sandersdorf-Brehna die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Sandersdorf-Brehna eine neue Urkunde beantragen. Dafür werden üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sandersdorf-Brehna

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine begründete, überwiegend legitim zulässige, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Sandersdorf-Brehna erklären und die dazu wichtigen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Sandersdorf-Brehna erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Sandersdorf-Brehna sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Sandersdorf-Brehna beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Sandersdorf-Brehna

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Anhalt-Bitterfeld

Höhe
90 m ü. NHN

Fläche
81,84 km2

Einwohner
14.302 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
175 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

Gemeindeschlüssel
15 0 82 340

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Sandersdorf-Brehna

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