Standesamt Sandersdorf-Brehna

Anschrift

Standesamt Sandersdorf-Brehna
Bahnhofstr. 2
06792 Sandersdorf-Brehna


Mail:
info@sandersdorf-brehna.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sandersdorf-Brehna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 93) 8 01 33
E-Mail: info@sandersdorf-brehna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sandersdorf-Brehna.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sandersdorf-Brehna

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, gewöhnlich rechtlich erlaubte, gestärkte Erklärung einer Beziehung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Sandersdorf-Brehna erklären und die dafür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Sandersdorf-Brehna auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim Standesamt Sandersdorf-Brehna. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Sandersdorf-Brehna angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Sandersdorf-Brehna klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Sandersdorf-Brehna zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Sandersdorf-Brehna

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Anhalt-Bitterfeld

    Höhe
    90 m ü. NHN

    Fläche
    81,84 km2

    Einwohner
    14.302 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    175 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 82 340

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sandersdorf-Brehna

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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