Standesamt Blankenburg (Harz)

Anschrift

Standesamt Blankenburg (Harz)
Harzstr. 3
Blankenburg (Harz)


Mail:
standesamt@blankenburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Blankenburg (Harz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 44) 94 31 90
E-Mail: standesamt@blankenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Blankenburg (Harz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Blankenburg (Harz)

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, weitgehend gesetzlich erlaubte, gestärkte Basis eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Blankenburg (Harz) einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Blankenburg (Harz) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Blankenburg (Harz) sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Blankenburg (Harz). Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Blankenburg (Harz) gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Standesamt in Blankenburg (Harz) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Blankenburg (Harz) zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Blankenburg (Harz)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Harz

    Höhe
    288 m ü. NHN

    Fläche
    148,97 km2

    Einwohner
    19.248 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    129 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HZ, HBS, QLB, WR

    Gemeindeschlüssel
    15 0 85 055

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Blankenburg (Harz)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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