Standesamt Finneland

Anschrift

Standesamt Finneland
Bahnhofstraße 2a
06647 Bad Bibra


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Finneland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Finneland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Finneland

Definition

Eine Heirat bildet eine amtliche, überwiegend legitim legale, untermauerte Form eines Beisammenseins mehrerer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Finneland erklären und die hierbei erforderlichen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Standesamt Finneland antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Finneland sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Trauung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Finneland angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Dokumente darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege gewünscht sein! Das Trauamt in Finneland informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Finneland schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Finneland

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    152 m ü. NHN

    Fläche
    49,77 km2

    Einwohner
    2644 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    53 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6647

    Vorwahl
    34465

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 015

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

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    Finneland

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