Standesamt Bernburg (Saale)

Anschrift

Standesamt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstr. 16
06406 Bernburg (Saale)


Mail:
stadt@bernburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bernburg (Saale) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 71) 65 90
E-Mail: stadt@bernburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bernburg (Saale).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bernburg (Saale)

Definition

Eine Trauung bildet eine begründete, zumeist zulässig geregelte, verankerte Bestätigung eines Verbunds von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Bernburg (Saale) aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Bernburg (Saale) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Bernburg (Saale) antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Bernburg (Saale). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bernburg (Saale) angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Das Stadtbüro in Bernburg (Saale) ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bernburg (Saale) schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Bernburg (Saale)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    85 m ü. NHN

    Fläche
    113,51 km2

    Einwohner
    32.000 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    282 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03471

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 030

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bernburg (Saale)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bernburg (Saale).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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