Standesamt Gommern

Anschrift

Standesamt Gommern
Platz des Friedens 10
39245 Gommern


Mail:
kontakt@gommern.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gommern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 92 00) 77 89 69
E-Mail: kontakt@gommern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gommern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gommern

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, meistenteils gesetzlich zugestandene, gestärkte Bestätigung einer Verbindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Gommern erklären und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Gommern auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Heiratsamt Gommern. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Gommern angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Trauamt in Gommern ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gommern zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Gommern

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Jerichower Land

    Höhe
    52 m ü. NHN

    Fläche
    159,98 km2

    Einwohner
    10.452 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    65 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    JL, BRG, GNT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 86 055

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gommern

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