Standesamt Gardelegen

Anschrift

Standesamt Gardelegen
Rudolf-Breitscheid-Straße 3
39638 Hansestadt Gardelegen


Mail:
standesamt@gardelegen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gardelegen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gardelegen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gardelegen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gardelegen

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine bewiesene, weitgehend rechtlich erlaubte, gesicherte Kennzeichung einer Bindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Gardelegen anmelden und die dafür unerlässlichen Papiere beziehen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Gardelegen auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Gardelegen antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Gardelegen . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Trauung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Gardelegen gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland geschieden bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen fixen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Nachweise einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt notwendig sein! Das Trauamt in Gardelegen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Gardelegen

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gardelegen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hansestadt Gardelegen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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