Standesamt Molauer Land

Anschrift

Standesamt Molauer Land
Naumburger Str. 33
06721 Osterfeld


Mail:
standesamt@vgem-wethautal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Molauer Land vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 44 22) 4 14 41
E-Mail: standesamt@vgem-wethautal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Molauer Land.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Molauer Land

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, meistens juristisch rechtmäßige, gesicherte Erklärung einer Verbindung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Amt in Molauer Land anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie persönlich im Molauer Land vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Molauer Land sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim verantworlichen Amt in Molauer Land. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich beauftragen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Molauer Land angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Belege vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Amt in Molauer Land beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Molauer Land schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Molauer Land

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    250 m ü. NHN

    Fläche
    27,61 km2

    Einwohner
    2407 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    87 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6721

    Vorwahl
    34422

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 375

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Molauer Land

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    Stadtgeschichte

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