Standesamt Giersleben

Anschrift

Standesamt Giersleben
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Giersleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Giersleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Giersleben

Definition

Eine Trauung beschreibt eine begründete, zumeist gesetzlich zugestandene, gesicherte Begründung einer Vereinigung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Standesamt Giersleben anzeigen und die hierfür unerlässlichen Papiere holen. Unbedingt müssen Sie selbst im Giersleben vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Giersleben sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Giersleben angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Nachweise abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen wichtig sein! Das Standesamt in Giersleben beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Giersleben zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Giersleben

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    92 m ü. NHN

    Fläche
    36,17 km2

    Einwohner
    4023 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    111 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39439

    Vorwahl
    39262

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 165

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Giersleben

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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