Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt)

Anschrift

Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt)
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg OT Wallwitz


Mail:
standesamt@petersberg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@petersberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Petersberg (Sachsen-Anhalt) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt) beantragen.

Hier einige einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Petersberg (Sachsen-Anhalt) die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen der Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt) eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt)

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine amtliche, weitgehend legitim geregelte, festgemachte Begründung eines Bündnisses von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Petersberg (Sachsen-Anhalt) anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Petersberg (Sachsen-Anhalt) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Petersberg (Sachsen-Anhalt) antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Abzüge gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Das Trauamt in Petersberg (Sachsen-Anhalt) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt) zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.