Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt)

Anschrift

Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt)
Götschetalstraße 15
06193 Petersberg OT Wallwitz


Mail:
standesamt@petersberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@petersberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt)

Definition

Eine Heirat bildet eine amtliche, meistens rechtens legale, gestärkte Basis eines Verbunds mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Petersberg (Sachsen-Anhalt) anmelden und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie selbst im Petersberg (Sachsen-Anhalt) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Petersberg (Sachsen-Anhalt) antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Petersberg (Sachsen-Anhalt). Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Petersberg (Sachsen-Anhalt) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Petersberg (Sachsen-Anhalt) ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Petersberg (Sachsen-Anhalt)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Petersberg (Sachsen-Anhalt)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Petersberg OT Wallwitz.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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