Standesamt Bismark (Altmark)
Anschrift
Standesamt Bismark (Altmark)
Breite Str. 11
39629 Bismark (Altmark)
Mail: standesamt@stadt-bismark.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bismark (Altmark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 90 89) 9 76 45
E-Mail: standesamt@stadt-bismark.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bismark (Altmark).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Bismark (Altmark)
Definition
Beschreibung
Die Personen sollten die Verehelichung beim Amt in Bismark (Altmark) einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Bismark (Altmark) antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Bismark (Altmark) sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Bismark (Altmark) berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Bismark (Altmark)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Stendal
Höhe
55 m ü. NHN
Fläche
289,49 km2
Einwohner
8057 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
28 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SDL, HV, OBG
Gemeindeschlüssel
15 0 90 070
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Bismark (Altmark)
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bismark (Altmark).
Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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