Standesamt Bismark (Altmark)

Anschrift

Standesamt Bismark (Altmark)
Breite Str. 11
39629 Bismark (Altmark)


Mail:
standesamt@stadt-bismark.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bismark (Altmark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 90 89) 9 76 45
E-Mail: standesamt@stadt-bismark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bismark (Altmark).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bismark (Altmark)

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, vorwiegend zulässig rechtmäßige, festgemachte Basis eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Verehelichung beim Amt in Bismark (Altmark) einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Bismark (Altmark) antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Bismark (Altmark) sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Bismark (Altmark) . Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Trauung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Bismark (Altmark) gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland aufgelöst, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Urkunden einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Bismark (Altmark) berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bismark (Altmark) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Bismark (Altmark)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stendal

    Höhe
    55 m ü. NHN

    Fläche
    289,49 km2

    Einwohner
    8057 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    28 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SDL, HV, OBG

    Gemeindeschlüssel
    15 0 90 070

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bismark (Altmark)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bismark (Altmark).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bismark (Altmark) auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen-Anhalt: