Standesamt Bismark (Altmark)

Anschrift

Standesamt Bismark (Altmark)
Breite Str. 11
39629 Bismark (Altmark)


Mail:
standesamt@stadt-bismark.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bismark (Altmark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 90 89) 9 76 45
E-Mail: standesamt@stadt-bismark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bismark (Altmark).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bismark (Altmark)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Bismark (Altmark) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bismark (Altmark) beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können auch die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Bismark (Altmark) das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird für verschiedene Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Bismark (Altmark) eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bismark (Altmark)

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, zumeist gesetzlich erlaubte, untermauerte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Bismark (Altmark) anmelden und die hierbei wichtigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Bismark (Altmark) antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Das Stadtbüro in Bismark (Altmark) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bismark (Altmark) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Bismark (Altmark)

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Stendal

Höhe
55 m ü. NHN

Fläche
289,49 km2

Einwohner
8057 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
28 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SDL, HV, OBG

Gemeindeschlüssel
15 0 90 070

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Bismark (Altmark)

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