Standesamt Bornstedt

Anschrift

Standesamt Bornstedt
An der Hütte 1
06318 Helbra


Mail:
standesamt@bornstedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bornstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bornstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bornstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bornstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bornstedtgeborene Personen beim Standesamt Bornstedt zu beantragen.

Hier sind einige wenige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Bornstedt die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Versionen der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird für vielfältige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Bornstedt eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bornstedt

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich juristisch geregelte, belegte Kennzeichung einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Bornstedt erklären und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell sollten Sie direkt bei der Behörde in Bornstedt auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Bornstedt klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bornstedt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.