Standesamt Arendsee (Altmark)

Anschrift

Standesamt Arendsee (Altmark)
Am Markt 3
39619 Arendsee (Altmark)


Mail:
standesamt@stadt-arendsee.eu

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arendsee (Altmark) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-arendsee.eu

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arendsee (Altmark).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Arendsee (Altmark)

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine bewiesene, zumeist legitim legale, belegte Grundlage einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt Arendsee (Altmark) aufnehmen und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie selbst bei der Behörde in Arendsee (Altmark) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Arendsee (Altmark) sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Arendsee (Altmark). Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Arendsee (Altmark) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Arendsee (Altmark) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Arendsee (Altmark) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Arendsee (Altmark)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Altmarkkreis Salzwedel

    Höhe
    25 m ü. NHN

    Fläche
    269,69 km2

    Einwohner
    6791 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    25 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39619

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SAW, GA, KLZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 81 030

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Arendsee (Altmark)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Arendsee (Altmark).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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