Standesamt Altmärkische Wische

Anschrift

Standesamt Altmärkische Wische
Große Brüderstraße 1
39615 Hansestadt Seehausen (Altmark)


Mail:
standesamt@altmaerkische-wische.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altmärkische Wische vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altmaerkische-wische.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altmärkische Wische.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Altmärkische Wische

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine anerkannte, meistens legitim geregelte, gesicherte Basis einer Verbindung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Altmärkische Wische anzeigen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig im Altmärkische Wische vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Altmärkische Wische antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim Standesamt Altmärkische Wische. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Altmärkische Wische angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege gefordert sein! Ihr Amt in Altmärkische Wische ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Altmärkische Wische

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Altmärkische Wische

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hansestadt Seehausen (Altmark).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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