Standesamt Ahlsdorf

Anschrift

Standesamt Ahlsdorf
An der Hütte 1
06315 Helbra


Mail:
standesamt@ahlsdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ahlsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ahlsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ahlsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ahlsdorf

Definition

Eine Heirat beschreibt eine behördliche, gewöhnlich juristisch legale, untermauerte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Ahlsdorf anmelden und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Ahlsdorf erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Ahlsdorf sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Ahlsdorf. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Ahlsdorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen fixen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Schreiben zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Ahlsdorf berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ahlsdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Ahlsdorf

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ahlsdorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Helbra.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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