Standesamt Ahlsdorf
Anschrift
Standesamt Ahlsdorf
An der Hütte 1
06315 Helbra
Mail: standesamt@ahlsdorf.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ahlsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ahlsdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ahlsdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Ahlsdorf
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Ahlsdorf anmelden und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Ahlsdorf erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Ahlsdorf sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welche Behörde für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen fixen Tag für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Ahlsdorf berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Ahlsdorf
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Ahlsdorf
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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