Standesamt Teuchern

Anschrift

Standesamt Teuchern
Markt 21
06682 Teuchern


Mail:
info@Stadt-Teuchern.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Teuchern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 44 43) 5 21 34
E-Mail: info@Stadt-Teuchern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Teuchern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Teuchern

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, zumeist zulässig rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat bei der Behörde in Teuchern anzeigen und die hierbei wichtigen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Amt in Teuchern erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Teuchern sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Teuchern angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Teuchern ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Teuchern zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Teuchern

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    175 m ü. NHN

    Fläche
    81,36 km2

    Einwohner
    7974 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    98 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6682

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 490

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Teuchern

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