Standesamt Könnern

Anschrift

Standesamt Könnern
Markt 1
06420 Könnern


Mail:
info@stadt-koennern.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Könnern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 46 91) 51 51 10
E-Mail: info@stadt-koennern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Könnern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Könnern

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, überwiegend zulässig zulässige, gefestigte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Könnern einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente besorgen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Standesamt Könnern vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Könnern antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares bei der Behörde in Könnern. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Könnern angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Das Standesamt in Könnern klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Könnern zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Könnern

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    121 m ü. NHN

    Fläche
    125,32 km2

    Einwohner
    8109 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    65 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6420

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 195

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Könnern

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