Standesamt Droyßig
Anschrift
Standesamt Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Mail: standesamt@droyssig.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Droyßig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@droyssig.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Droyßig.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Droyßig
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Trauung bei der Behörde in Droyßig einleiten und die hierfür relevanten Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig im Droyßig antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Droyßig antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Standesamt in Droyßig beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Droyßig
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
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Droyßig
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Stadtgeschichte
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