Standesamt Droyßig

Anschrift

Standesamt Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig


Mail:
standesamt@droyssig.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Droyßig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@droyssig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Droyßig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Droyßig

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine erklärte, zumeist legitim rechtmäßige, belegte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung bei der Behörde in Droyßig einleiten und die hierfür relevanten Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig im Droyßig antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Droyßig antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim Standesamt Droyßig. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Hochzeit anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Droyßig angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Belege darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Standesamt in Droyßig beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Droyßig zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Droyßig

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Droyßig

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Droyßig.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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