Standesamt Ausleben

Anschrift

Standesamt Ausleben
Marktstr. 7
39397 Gröningen


Mail:
s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ausleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 03) 9 11 29
E-Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ausleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ausleben

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Ausleben ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ausleben geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Ausleben die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Kategorien der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Ausleben eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ausleben

Definition

Eine Verehelichung bildet eine amtliche, meistenteils gesetzlich rechtmäßige, gesicherte Begründung eines Bündnisses von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Ausleben einleiten und die dazu unerlässlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Ausleben vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Ausleben informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ausleben zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ausleben

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Börde

Höhe
99 m ü. NHN

Fläche
59,73 km2

Einwohner
3548 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2

Postleitzahl
39397

Vorwahl
39403

KFZ Kennzeichen
BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL

Gemeindeschlüssel
15 0 83 245

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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