Standesamt Ausleben

Anschrift

Standesamt Ausleben
Marktstr. 7
39397 Gröningen


Mail:
s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ausleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 03) 9 11 29
E-Mail: s.nowak@verbgem-westlicheboerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ausleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ausleben

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, weitgehend rechtlich statthafte, gesicherte Grundlage einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Ausleben anmelden und die dazu unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell sollten Sie offiziell im Ausleben vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Ausleben sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim Standesamt Ausleben. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Ausleben angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Nachweise vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Ausleben klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ausleben zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Ausleben

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Börde

    Höhe
    99 m ü. NHN

    Fläche
    59,73 km2

    Einwohner
    3548 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    59 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39397

    Vorwahl
    39403

    KFZ Kennzeichen
    BK, BÖ, HDL, OC, OK, WMS, WZL

    Gemeindeschlüssel
    15 0 83 245

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ausleben

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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