Standesamt Niedere Börde
Anschrift
Standesamt Niedere Börde
Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde OT Groß Ammensleben
Mail: standesamt@niedere-boerde.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niedere Börde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@niedere-boerde.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niedere Börde.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Niedere Börde
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Trauung bei der Behörde in Niedere Börde anmelden und die dazu relevanten Papiere erhalten. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Niedere Börde vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Niedere Börde sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Niedere Börde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Niedere Börde
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Niedere Börde
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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