Standesamt Niedere Börde

Anschrift

Standesamt Niedere Börde
Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde OT Groß Ammensleben


Mail:
standesamt@niedere-boerde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niedere Börde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niedere-boerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niedere Börde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Niedere Börde

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend zulässig legale, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung bei der Behörde in Niedere Börde anmelden und die dazu relevanten Papiere erhalten. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Niedere Börde vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Niedere Börde sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Hochzeit anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Niedere Börde angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, getrennt, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Niedere Börde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Niedere Börde

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Niedere Börde

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Niedere Börde OT Groß Ammensleben.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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