Standesamt Burg b. Magdeburg

Anschrift

Standesamt Burg b. Magdeburg
Breiter Weg 27
39288 Burg


Mail:
standesamt@stadt-burg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burg b. Magdeburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 21) 90 99-0
E-Mail: standesamt@stadt-burg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burg b. Magdeburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burg b. Magdeburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Burg b. Magdeburg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Burg b. Magdeburg beantragen.

Hier einige einige allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Burg b. Magdeburg die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Versionen der Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Burg b. Magdeburg einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burg b. Magdeburg

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich legitim zugestandene, festgemachte Grundlage einer Vereinigung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Burg b. Magdeburg aufnehmen und die dafür relevanten Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim Standesamt Burg b. Magdeburg auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Burg b. Magdeburg antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Burg b. Magdeburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Burg b. Magdeburg zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.