Standesamt Burg b. Magdeburg

Anschrift

Standesamt Burg b. Magdeburg
Breiter Weg 27
39288 Burg


Mail:
standesamt@stadt-burg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burg b. Magdeburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 21) 90 99-0
E-Mail: standesamt@stadt-burg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burg b. Magdeburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Burg b. Magdeburg

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, weitgehend rechtlich legale, gestärkte Form einer Verbindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Burg b. Magdeburg anzeigen und die dafür wichtigen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Burg b. Magdeburg vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Burg b. Magdeburg antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten bei der Behörde in Burg b. Magdeburg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Burg b. Magdeburg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Materialien zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Stadtbüro in Burg b. Magdeburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Burg b. Magdeburg zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Burg b. Magdeburg

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Jerichower Land

    Höhe
    46 m ü. NHN

    Fläche
    164 km2

    Einwohner
    22.254 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    136 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39288

    Vorwahl
    03921

    KFZ Kennzeichen
    JL, BRG, GNT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 86 015

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Burg b. Magdeburg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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