Standesamt Schnaudertal

Anschrift

Standesamt Schnaudertal
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig


Mail:
standesamt@schnaudertal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schnaudertal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schnaudertal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schnaudertal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schnaudertal

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine dokumentierte, überwiegend gerecht rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt in Schnaudertal anmelden und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich bei der Behörde in Schnaudertal vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Schnaudertal sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Heiratsamt Schnaudertal. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Schnaudertal angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Tag für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Urkunden vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Kopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Schnaudertal stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schnaudertal zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Schnaudertal

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schnaudertal

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Droyßig.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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