Standesamt Angern

Anschrift

Standesamt Angern
Magdeburger Straße 40
39326 Rogätz


Mail:
standesamt@angern.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Angern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@angern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Angern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Angern

Definition

Eine Ehe beschreibt eine bewiesene, zumeist gerecht zugestandene, belegte Kennzeichung eines Bündnisses beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Angern anmelden und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Angern erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Angern sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Angern gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Bescheinigungen abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Angern beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Angern zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Angern

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Angern

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Rogätz.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Angern auf Wikipedia.

    Wegweiser:

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