Standesamt Schollene

Anschrift

Standesamt Schollene
Bismarckstraße 12
39524 Schönhausen (Elbe)


Mail:
standesamt@schollene.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schollene vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schollene.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schollene.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schollene

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Schollene geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schollene beantragen.

Anbei mehrere allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Schollene das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei verschiedene bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Schollene einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schollene

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch legale, untermauerte Form eines Bündnisses beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Schollene anzeigen und die hierbei erforderlichen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie persönlich im Schollene antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Schollene berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.