Standesamt Annaburg

Anschrift

Standesamt Annaburg
Torgauer Straße 52
06925 Annaburg


Mail:
standesamt@annaburg.info

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Annaburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@annaburg.info

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Annaburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Annaburg

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine amtliche, überwiegend legitim rechtmäßige, belegte Form einer Bindung von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Annaburg aufnehmen und die dazu relevanten Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Annaburg auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Annaburg sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Annaburg gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Urkunden vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage werden weitere Untelagen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Annaburg informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Annaburg

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wittenberg

    Höhe
    75 m ü. NHN

    Fläche
    224,41 km2

    Einwohner
    6528 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    29 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6925

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WB, GHC, JE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 91 010

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Annaburg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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