Standesamt Bördeaue

Anschrift

Standesamt Bördeaue
Markt 18
39435 Egeln


Mail:
standesamt@egeln.info

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bördeaue vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@egeln.info

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bördeaue.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bördeaue

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich legale, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Bördeaue einleiten und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Bördeaue vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Bördeaue antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Bördeaue. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Bördeaue gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Dokumente vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise relevant sein! Das Stadtbüro in Bördeaue stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bördeaue zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Bördeaue

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    70 m ü. NHN

    Fläche
    29,23 km2

    Einwohner
    3176 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    109 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39435

    Vorwahl
    39268

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 075

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bördeaue

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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