Standesamt Kuhfelde

Anschrift

Standesamt Kuhfelde
Marschweg 3
38489 Beetzendorf


Mail:
standesamt@kuhfelde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kuhfelde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kuhfelde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kuhfelde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kuhfelde

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, meistens juristisch erlaubte, verankerte Form einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung bei der Behörde in Kuhfelde einleiten und die dazu wichtigen Dokumente holen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Amt in Kuhfelde auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Standesamt Kuhfelde. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Kuhfelde angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Kuhfelde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Kuhfelde

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kuhfelde

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Beetzendorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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