Standesamt Stößen

Anschrift

Standesamt Stößen
Naumburger Str. 33
06721 Osterfeld


Mail:
standesamt@vgem-wethautal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stößen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 44 22) 4 14 41
E-Mail: standesamt@vgem-wethautal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stößen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stößen

Definition

Eine Heirat benennt eine begründete, meistenteils legitim geregelte, gestärkte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Stößen aufnehmen und die dafür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Stößen auftreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Stößen. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Stößen gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Stößen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Stößen zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Stößen

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    250 m ü. NHN

    Fläche
    27,61 km2

    Einwohner
    2407 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    87 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6721

    Vorwahl
    34422

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 375

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Stößen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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