Standesamt Wethau

Anschrift

Standesamt Wethau
Naumburger Str. 33
06721 Osterfeld


Mail:
standesamt@vgem-wethautal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wethau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 44 22) 4 14 41
E-Mail: standesamt@vgem-wethautal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wethau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wethau

Definition

Eine Vermählung benennt eine amtliche, gewöhnlich gesetzlich legale, gestärkte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Wethau aufnehmen und die hierbei relevanten Papiere besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Standesamt Wethau erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Wethau angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Papiere vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Wethau berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wethau

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    250 m ü. NHN

    Fläche
    27,61 km2

    Einwohner
    2407 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    87 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6721

    Vorwahl
    34422

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 375

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wethau

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