Standesamt Helbra

Anschrift

Standesamt Helbra
An der Hütte 1
06311 Helbra


Mail:
standesamt@helbra.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Helbra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@helbra.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Helbra.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Helbra

Definition

Eine Trauung definiert eine behördliche, gewöhnlich gerecht statthafte, festgemachte Form eines Bündnisses von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Helbra aufnehmen und die dafür relevanten Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Amt in Helbra vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Helbra angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Materialien vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Das Standesamt in Helbra beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Helbra schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Helbra

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Helbra

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Helbra.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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