Standesamt Schkopau

Anschrift

Standesamt Schkopau
Schulstraße 18
06258 Schkopau


Mail:
standesamt@schkopau.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schkopau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schkopau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schkopau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schkopau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Schkopau geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schkopau beantragen.

Nachstehend sind einige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Schkopau die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Schkopau eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schkopau

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, meistens rechtens rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Schkopau anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Schkopau antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Schkopau antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Dokumente gefordert sein! Das Standesamt in Schkopau informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schkopau zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.