Standesamt Plötzkau

Anschrift

Standesamt Plötzkau
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Plötzkau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Plötzkau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Plötzkau

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine behördliche, meistenteils legitim zulässige, gestärkte Basis einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Plötzkau anzeigen und die dazu wichtigen Papiere beschaffen. Prinzipiell sollten Sie direkt bei der Behörde in Plötzkau vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Plötzkau antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Heiratsamt Plötzkau. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Plötzkau angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Plötzkau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Plötzkau schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Plötzkau

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    92 m ü. NHN

    Fläche
    36,17 km2

    Einwohner
    4023 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    111 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39439

    Vorwahl
    39262

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 165

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Plötzkau

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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