Standesamt Schönburg
Anschrift
Standesamt Schönburg
Naumburger Str. 33
06721 Osterfeld
Mail: standesamt@vgem-wethautal.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 44 22) 4 14 41
E-Mail: standesamt@vgem-wethautal.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schönburg
Definition
Beschreibung
Die Verlobten können die Eheschließung beim Standesamt in Schönburg einleiten und die dazu relevanten Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Schönburg erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Schönburg antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Trauung augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Termin für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Schönburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Schönburg
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Burgenlandkreis
Höhe
250 m ü. NHN
Fläche
27,61 km2
Einwohner
2407 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
87 Einwohner je km2
Postleitzahl
6721
Vorwahl
34422
KFZ Kennzeichen
BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ
Gemeindeschlüssel
15 0 84 375
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Schönburg
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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