Standesamt Schönburg

Anschrift

Standesamt Schönburg
Naumburger Str. 33
06721 Osterfeld


Mail:
standesamt@vgem-wethautal.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 44 22) 4 14 41
E-Mail: standesamt@vgem-wethautal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schönburggeboren wurden, beim Standesamt Schönburg beantragt werden.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Schönburg das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Schönburg eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönburg

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine amtliche, vorwiegend legitim erlaubte, belegte Erklärung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Schönburg erklären und die dazu notwendigen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Schönburg vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Schönburg sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Standesamt in Schönburg informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schönburg schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schönburg

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Burgenlandkreis

Höhe
250 m ü. NHN

Fläche
27,61 km2

Einwohner
2407 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
87 Einwohner je km2

Postleitzahl
6721

Vorwahl
34422

KFZ Kennzeichen
BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

Gemeindeschlüssel
15 0 84 375

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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