Standesamt Wegeleben

Anschrift

Standesamt Wegeleben
Markt 7
38828 Wegeleben


Mail:
info@vorharz.net

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wegeleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 94 23) 8 51 48
E-Mail: info@vorharz.net

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wegeleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wegeleben

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine begründete, zumeist rechtlich zugestandene, belegte Erklärung einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Wegeleben erklären und die dazu unerlässlichen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in Wegeleben auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Wegeleben antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim Heiratsamt Wegeleben. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter in Wegeleben angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Wegeleben beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wegeleben zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wegeleben

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Harz

    Höhe
    98 m ü. NHN

    Fläche
    51,78 km2

    Einwohner
    2458 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    47 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    39423

    KFZ Kennzeichen
    HZ, HBS, QLB, WR

    Gemeindeschlüssel
    15 0 85 365

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wegeleben

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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