Standesamt Oberharz am Brocken

Anschrift

Standesamt Oberharz am Brocken
Markt 1-2
38875 Oberharz am Brocken OT Elbingerode (Harz)


Mail:
standesamt@oberharz-am-brocken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberharz am Brocken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberharz-am-brocken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberharz am Brocken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberharz am Brocken

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Oberharz am Brocken ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberharz am Brocken geboren sind.

Hier einige ein paar Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Oberharz am Brocken die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Typen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird zu diverse bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Oberharz am Brocken eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberharz am Brocken

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine amtliche, weitgehend gesetzlich zugestandene, verankerte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung bei der Behörde in Oberharz am Brocken anmelden und die dafür notwendigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Oberharz am Brocken erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Oberharz am Brocken antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Oberharz am Brocken klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oberharz am Brocken zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.