Standesamt Oberharz am Brocken

Anschrift

Standesamt Oberharz am Brocken
Markt 1-2
38875 Oberharz am Brocken OT Elbingerode (Harz)


Mail:
standesamt@oberharz-am-brocken.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberharz am Brocken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberharz-am-brocken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberharz am Brocken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oberharz am Brocken

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine bewiesene, überwiegend legitim legale, gefestigte Grundlage eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Oberharz am Brocken erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden holen. Generell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Oberharz am Brocken auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Oberharz am Brocken . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich bemächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Oberharz am Brocken angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben darzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Oberharz am Brocken stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oberharz am Brocken zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Oberharz am Brocken

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oberharz am Brocken

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oberharz am Brocken OT Elbingerode (Harz).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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