Standesamt Lützen

Anschrift

Standesamt Lützen
Markt 1
06686 Lützen


Mail:
rathaus@stadt-luetzen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 11:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lützen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 44 44) 3 15 17
E-Mail: rathaus@stadt-luetzen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lützen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lützen

Definition

Eine Trauung benennt eine amtliche, gewöhnlich rechtlich rechtmäßige, verankerte Erklärung eines Verbunds beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Lützen erklären und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu holen. Unbedingt sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Lützen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Heiratsamt Lützen. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lützen angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Standesamt in Lützen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lützen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Lützen

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Burgenlandkreis

    Höhe
    121 m ü. NHN

    Fläche
    96,49 km2

    Einwohner
    8443 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    88 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ

    Gemeindeschlüssel
    15 0 84 315

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lützen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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