Standesamt Hötensleben

Anschrift

Standesamt Hötensleben
Zimmermannplatz 2
39365 Eilsleben


Mail:
standesamt@hoetensleben.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hötensleben vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hoetensleben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hötensleben.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hötensleben

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine anerkannte, zumeist legitim erlaubte, verankerte Basis eines Beisammenseins von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Hötensleben einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Amt in Hötensleben erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Hötensleben antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Hötensleben gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Urkunden abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Standesamt in Hötensleben beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hötensleben zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Hötensleben

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hötensleben

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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