Standesamt Goldbeck

Anschrift

Standesamt Goldbeck
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck


Mail:
standesamt@goldbeck.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Goldbeck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@goldbeck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Goldbeck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Goldbeck

Definition

Eine Ehe bestimmt eine amtliche, meistens zulässig statthafte, gesicherte Kennzeichung einer Bindung von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung bei der Behörde in Goldbeck anzeigen und die hierbei unerlässlichen Papiere holen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Standesamt Goldbeck erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Goldbeck angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Goldbeck klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Goldbeck zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Goldbeck

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Goldbeck

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Goldbeck.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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