Standesamt Calbe (Saale)

Anschrift

Standesamt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)


Mail:
Birgit.Lind@calbe.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Calbe (Saale) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 92 91) 5 64 34
E-Mail: Birgit.Lind@calbe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Calbe (Saale).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Calbe (Saale)

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine amtliche, meistenteils gesetzlich legale, belegte Basis einer Verbindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Calbe (Saale) anmelden und die hierbei relevanten Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Calbe (Saale) auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Calbe (Saale) antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten bei der Behörde in Calbe (Saale). Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Calbe (Saale) gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Das Amt in Calbe (Saale) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Calbe (Saale) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Calbe (Saale)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Salzlandkreis

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    56,69 km2

    Einwohner
    8179 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    144 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    39240

    Vorwahl
    39291

    KFZ Kennzeichen
    SLK, ASL, BBG, SBK, SFT

    Gemeindeschlüssel
    15 0 89 055

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Calbe (Saale)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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