Standesamt Hohenberg-Krusemark

Anschrift

Standesamt Hohenberg-Krusemark
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck


Mail:
standesamt@hohenberg-krusemark.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenberg-Krusemark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hohenberg-krusemark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenberg-Krusemark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenberg-Krusemark

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Hohenberg-Krusemark ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hohenberg-Krusemark geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Hohenberg-Krusemark die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Sorten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Hohenberg-Krusemark eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenberg-Krusemark

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend gerecht rechtmäßige, untermauerte Form einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Heirat beim Standesamt in Hohenberg-Krusemark anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie selbst bei der Behörde in Hohenberg-Krusemark vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Hohenberg-Krusemark sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen viele Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen unerlässlich sein! Das Standesamt in Hohenberg-Krusemark berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.