Standesamt Karsdorf
Anschrift
Standesamt Karsdorf
Markt 1
06632 Freyburg (Unstrut)
Mail: standesamt@freyburg-info.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@freyburg-info.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karsdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Karsdorf
Definition
Beschreibung
Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt Karsdorf erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie selbst bei der Behörde in Karsdorf antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür viele Fragen an das Paar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Trauung untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen Termin für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Standesamt in Karsdorf berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Karsdorf
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk
Kreis
Burgenlandkreis
Höhe
110 m ü. NHN
Fläche
46,56 km2
Einwohner
4563 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
98 Einwohner je km2
Postleitzahl
6632
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ
Gemeindeschlüssel
15 0 84 135
Landesportal Sachsen-Anhalt
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Karsdorf
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Stadtgeschichte
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