Standesamt Köthen (Anhalt)

Anschrift

Standesamt Köthen (Anhalt)
Marktstr. 1-3
06366 Köthen (Anhalt)


Mail:
stadtverwaltung.koethen@koethen-stadt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:30 / 13:30 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 13:30 – 17:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Köthen (Anhalt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 96) 42 53 23
E-Mail: stadtverwaltung.koethen@koethen-stadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Köthen (Anhalt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Köthen (Anhalt)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Köthen (Anhalt) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Köthen (Anhalt) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Köthen (Anhalt) die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Köthen (Anhalt) eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Köthen (Anhalt)

Definition

Eine Ehe bestimmt eine begründete, vorwiegend juristisch statthafte, verankerte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Köthen (Anhalt) aufnehmen und die dazu relevanten Papiere besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Amt in Köthen (Anhalt) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Köthen (Anhalt) antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Standesamt in Köthen (Anhalt) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Köthen (Anhalt) zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Köthen (Anhalt)

Bundesland
Sachsen-Anhalt

Regierungsbezirk

Kreis
Anhalt-Bitterfeld

Höhe
80 m ü. NHN

Fläche
77,46 km2

Einwohner
24.876 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
321 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
03496

KFZ Kennzeichen
ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

Gemeindeschlüssel
15 0 82 180

Landesportal

Landesportal
Sachsen-Anhalt

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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