Standesamt Köthen (Anhalt)

Anschrift

Standesamt Köthen (Anhalt)
Marktstr. 1-3
06366 Köthen (Anhalt)


Mail:
stadtverwaltung.koethen@koethen-stadt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:30 / 13:30 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 13:30 – 17:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Köthen (Anhalt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 96) 42 53 23
E-Mail: stadtverwaltung.koethen@koethen-stadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Köthen (Anhalt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Köthen (Anhalt)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine behördliche, vorwiegend rechtens geregelte, festgemachte Basis eines Verbunds gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Köthen (Anhalt) erklären und die hierbei notwendigen Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Standesamt Köthen (Anhalt) vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten bei der Behörde in Köthen (Anhalt). Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Köthen (Anhalt) angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Das Standesamt in Köthen (Anhalt) klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Köthen (Anhalt)

    Bundesland
    Sachsen-Anhalt

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Anhalt-Bitterfeld

    Höhe
    80 m ü. NHN

    Fläche
    77,46 km2

    Einwohner
    24.876 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    321 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03496

    KFZ Kennzeichen
    ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE

    Gemeindeschlüssel
    15 0 82 180

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen-Anhalt

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Köthen (Anhalt)

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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